Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der sinnvollFÜHREN GmbH

sinnvollFÜHREN GmbH
Mittelgasse 4 / 2+3
1060 Wien
Email: office@sinnvoll-fuehren.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coachings, Trainings und Veranstaltungen

§ 1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

  1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen den Auftraggebenden und der sinnvollFÜHREN GmbH (im weiteren „sinnvollFÜHREN“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Auftraggebenden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Auftraggebenden nicht schriftlich Widerspruch erheben. Die Auftraggebenden müssen den Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen an sinnvollFÜHREN absenden.
  3. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggebenden sind ungültig, es sei denn, diese werden von sinnvollFÜHREN ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  5. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 2 Vertragsgegenstand / Leistung

  1. sinnvollFÜHREN bietet verschiedene Leistungen an:
        1. Offene Trainings, Workshops, Seminare, Lehrgänge, Konferenzen und Vorträge (im weiteren „offene Veranstaltungen“ genannt)
          Diese Leistungen werden im Vorfeld auf der sinnvollFÜHREN-Webseite veröffentlicht und sind für die Allgemeinheit zugänglich. Diese Leistungen werden an dem auf der Webseite verlautbarten Ort und unter den dargestellten Rahmenbedingungen (z.B. Mindestteilnehmerzahl) durchgeführt. Bei offenen Veranstaltungen werden die Teilnehmenden gleichzeitig als Auftraggebende betrachtet.
        2. Trainings, Workshops, Seminare, Lehrgänge, Vorträge, Gruppen-, Team- und Einzelcoachings, Beratungen und Change Begleitung im exklusiven Auftrag eines Unternehmens (im weiteren „geschlossene Veranstaltungen“ genannt)
          Diese Leistungen werden für einen vorab vereinbarten Personenkreis (z.B. Unternehmen, Personengruppen), genannt Teilnehmende, durchgeführt und können entweder in den Räumlichkeiten der Auftraggebenden, in angemieteten Räumlichkeiten, in den Räumlichkeiten von sinnvollFÜHREN oder auch Online stattfinden unter den vereinbarten Rahmenbedingungen (z.B. Mindest- und Maximalteilnehmendenzahl).
        3. Einzelcoaching
          Diese Leistungen werden für vorab vereinbarte Einzelpersonen durchgeführt und können entweder in den Räumlichkeiten der Auftraggebenden, in angemieteten Räumlichkeiten, in den Räumlichkeiten von sinnvollFÜHREN oder Online stattfinden.
  2. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Soweit nicht anders angegeben erfolgt die Leistung auf Deutsch.
    Für offene Veranstaltungen wird eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots von sinnvollFÜHREN auf seiner Internetpräsenz bekannt gegeben.

§ 3 Anmeldung / Zustandekommen des Vertrages

  1. Anmeldungen für offene Veranstaltungen erfolgen ausschließlich über das Buchungsformular auf der jeweils offiziellen Veranstaltungswebseite von sinnvollFÜHREN. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Anmeldungen werden schriftlich oder per E-Mail bestätigt und sind damit erst verbindlich.
  2. Bei geschlossenen Veranstaltungen kommt ein Vertrag mit sinnvollFÜHREN zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung eines Angebots auf dem Postweg, per elektronischer Post, oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Beauftragung.
  3. Bei Einzelcoaching kommt der Vertrag durch eine Terminvereinbarung per Telefon, per Postweg, per elektronischer Post (auch per SMS oder WhatsApp), per Online-Kontaktformular oder durch mündliche Absprache und deren schriftliche Bestätigung durch sinnvollFÜHREN zustande.
  4. Teilnehmendenzahl: Die Bestätigung durch sinnvollFÜHREN steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmendenzahl erreicht wird. Die Teilnehmendenzahl ist zur Sicherung des Lernerfolgs aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt.Bei Nichterreichen der für die jeweilige Leistung ausgeschriebenen Mindestteilnehmendenzahl ist sinnvollFÜHREN berechtigt, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Ein Anspruch der Auftraggebenden auf Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl wird ausgeschlossen.

§ 4 Stornobedingungen

  1. Auftraggebende können Leistungen bis 30 Kalendertage vor Beginn der Durchführung kostenfrei stornieren. Ausgenommen sind Auslagen und bereits erbrachte Leistung, die verrechnet werden.
  2. Bei Stornierungen zwischen dem 30. und dem 7. Kalendertag vor Beginn der Durchführung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% in Rechnung gestellt, zzgl. Auslagen und bereits erbrachte Leistung.
  3. Bei Stornierungen ab dem 7. Kalendertag vor Beginn der Durchführung und danach fallen 100% Stornokosten an, zzgl. Auslagen und bereits erbrachte Leistung.
  4. Die Stornogebühr entfällt, wenn von den Auftraggebenden der Zielgruppe entsprechende Ersatzpersonen (in entsprechender Anzahl) nominiert werden, die die Leistung in Anspruch nehmen und den vereinbarten Kostenbeitrag leisten. Der bzw. die ursprüngliche Auftraggebende bleibt jedoch für die Kosten haftbar.
  5. Stornierungen für Einzelcoachings werden schriftlich (Email und auch per  Text-Nachricht) angenommen. Dabei gilt eine Stornogebühr von 50% bei Absage ab 48 Stunden vor dem vereinbaren Termin und bei Nichterscheinen 100%, ausgenommen eine Ersatzperson übernimmt den Termin.

§ 5 Änderungen/Verschiebungen/Absagen durch sinnvollFÜHREN

  1. Leistungsinhalte
    sinnvollFÜHREN ist berechtigt, die Leistungsinhalte in zumutbarem Umfang zu modifizieren, insbesondere auch, um den Bedürfnissen der Leistungsempfangenden zu dienen.
  2. Änderung des oder der Leistungserbringenden
    sinnvollFÜHREN ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung von Dritten erfolgt ausschließlich durch sinnvollFÜHREN selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen Dritten und den Auftraggebenden. sinnvollFÜHREN behält sich das Recht vor, die Leistungserbringenden einer Leistung in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) durch qualifizierte Ersatzpersonen auszutauschen, um die Durchführung der Leistung zu gewährleisten.
  3. Termin- und Ortsverschiebungen sowie Absagen
    Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Termin- und/oder Ortsänderungen möglich. sinnvollFÜHREN behält sich daher Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Leistungsorten sowie eventuelle Leistungsabsagen vor. Die Auftraggebenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise (per Email) verständigt.Bei einem Ausfall einer Leistung durch Krankheit der Leistungserbringenden, höhere Gewalt, oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistung. Muss eine Leistungserbringung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Beiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von den Auftraggebenden schriftlich bekannt gegebenes Konto.Bei Termin- und wesentlichen Ortsverschiebungen sowie Absagen durch sinnvollFÜHREN können angemeldete Auftraggebende zwischen der Teilnahme an einer anderen preislich gleichwertigen Leistung und der Rückerstattung der vollen Gebühr wählen. Weiterführende Ansprüche bestehen nicht.sinnvollFÜHREN kann in Fällen von Termin- und Ortsverschiebungen sowie Absagen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet, oder für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, haftbar gemacht werden. Selbstverständlich wird sinnvollFÜHREN in solchen Fällen – wo immer möglich – bestrebt sein, den Auftraggebenden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entgegen zu kommen.

      1. Wir übernehmen keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in unseren Publikationen und Internetseiten.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die auf der Webseite des Verkäufers angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Richten sich die Angebote des Webshops ausschließlich an andere Unternehmer, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Preise, Währung und Gebühren ergeben sich bei geschlossenen Veranstaltungen aus der gültigen Vereinbarung, bei offenen Veranstaltungen aus den gültigen Preisangaben auf der Website von sinnvollFÜHREN sowie bei Einzelcoachings aus den Auftragsbestätigungen.
  3. Im Normalfall erfolgt die Rechnungslegung über den vereinbarten Betrag vor der Leistungserbringung.
  4. sinnvollFÜHREN ist berechtigt, den Auftraggebenden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Auftraggebende erklären sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch sinnvollFÜHREN ausdrücklich einverstanden.
  5. Der Zahlungsbetrag ist nach Zusendung der Rechnung (auch elektronisch) innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu entrichten. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden.
  6. Vereinbarte Rabatte können nur dann genutzt werden, wenn der in der Rechnung ausgewiesene Betrag in der angegebenen Zahlungsfrist, spätestens jedoch bis eine Kalenderwoche nach Ende der Zahlungsfrist bei sinnvollFÜHREN eingegangen ist.
  7. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht sinnvollFÜHREN ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  8. Werden einzelne Leistungen durch Auftraggebende nicht in Anspruch genommen, so behält sich sinnvollFÜHREN vor, dennoch die gesamte Gebühr in Rechnung zu stellen.
  9. Anfallende sonstige Kosten, wie z.B. Barauslagen, Spesen, Reise- und Übernachtungskosten, sind gegen Rechnungslegung von sinnvollFÜHREN von den Auftraggebenden zusätzlich zu ersetzen, sofern nicht anderweitig vertraglich vereinbart.

§ 7 Teilnahmebedingungen

  1. Die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung erfolgt auf eigene Gefahr. Gegen einen Unfall und Bergung sind die Leistungsempfangenden nur im Rahmen der eigenen Unfallversicherung versichert.
  2. Bei Einzelcoachings wird die persönliche Terminvereinbarung durch die Leistungsempfangenden vorausgesetzt, um die Freiwilligkeit zu fördern und gegebenenfalls schon am Telefon erste Rahmenparameter gemeinsam zu klären.
  3. Wir behalten uns vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe vom Vertrag zurückzutreten und Leistungsempfangende vom Leistungsbezug auszuschließen. Der bereits eingezahlte Kostenbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Umstände, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen Leistungsempfangenden oder sinnvollFÜHREN führen, sowie Zahlungsverzug.
      1. Die Auftraggebenden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche von ihnen entsendeten Leistungsempfangende körperlich und psychisch in der Lage sind, die angebotenen Leistungen wahrzunehmen. Zur Klärung gesundheitsrelevanter Angelegenheiten ist sinnvollFÜHREN berechtigt und verpflichtet, die betreffenden Leistungsempfangenden an eine dafür ausgebildete Beratungsstelle zu verweisen. Bei auftretenden Anzeichen von gesundheitlichen Problemen (auch psychischen) während der Leistungserbringung ist sinnvollFÜHREN berechtigt, die betreffenden Leistungsempfangenden von der Leistung auszuschließen, zum Schutz der Gesundheit der betreffenden Leistungsempfangenden und zum Schutz anderer.
      2. Der Leistungsempfangenden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Leistungsempfangenden sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich den Leistungserbringenden zur Kenntnis zu geben. Diese sind von sinnvollFÜHREN beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen die Leistungsempfangenden schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so erlischt einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

§ 8 Bereitstellung

  1. Die Auftraggebenden sorgen dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages in deren oder von ihnen angemieteten Räumlichkeiten ein förderliches Arbeiten erlauben.
  2. Die Auftraggebenden sorgen dafür, dass sinnvollFÜHREN, auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und ihnen von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
  3. Die Auftraggebenden sorgen dafür, dass deren Mitarbeitende und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmendenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der sinnvollFÜHREN GmbH von dieser Tätigkeit informiert werden.

§ 9 Schutzrechte

  1. Die Urheberrechte an den von sinnvollFÜHREN und seinen Mitarbeitenden und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Konzepte für Leistungen, Unterlagen, Zeichnungen, etc.) verbleiben bei sinnvollFÜHREN. Sie dürfen von Auftraggebenden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Auftraggebende sind insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von sinnvollFÜHREN zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von sinnvollFÜHREN – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
  2. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Herstellenden und der Copyright-Eigentümer.
  3. Es werden möglicherweise Foto/Filmaufnahmen durch sinnvollFÜHREN oder beauftragte Dritte während der Leistungserbringung gemacht, die auch die Aktionen der Teilnehmenden zeigen. Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass diese Bilder/Filme gemacht und für die Dokumentation der Leistung genutzt werden. Sollten diese Bilder oder Aufnahmen für kommerzielle Zwecke von sinnvollFÜHREN genutzt werden, so werden zuvor die Zustimmungen der abgebildeten bzw. aufgenommenen Personen schriftlich eingeholt. Die Bild- und Tonrechte liegen bei sinnvollFÜHREN.
  4. Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis durch sinnvollFÜHREN während einer Leistungserbringung keine Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Höraufnahmen vom Lernmaterial, vom Vortrag oder von Personen durch die Auftraggebenden gemacht werden.
  5. Der Verstoß der Auftraggebenden gegen diese Bestimmungen berechtigt sinnvollFÜHREN zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§ 10 Haftung / Schadenersatz

  1. sinnvollFÜHREN haftet den Auftraggebenden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf durch sinnvollFÜHREN beauftragte Dritte zurückgehen.
  2. Schadenersatzansprüche der Aufraggebenden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädigenden, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  3. Auftraggebende haben jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden durch sinnvollFÜHREN zurückzuführen ist.
  4. Sofern sinnvollFÜHREN die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt sinnvollFÜHREN diese Ansprüche an die Auftraggebenden ab. Die Auftraggebenden werden sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
  5. Auftraggebende nehmen zur Kenntnis, dass sinnvollFÜHREN keine Verantwortung für Unfälle, die sich auf dem Weg der Auftraggebenden zum und vom Ort der Leistungserbringung ereignen, übernimmt. Als Ort der Leistungserbringung gilt jeder Ort, an dem sinnvollFÜHREN oder beauftragte Dritte gemeinsam mit den Auftraggebenden einer Leistung Aktivitäten, welcher Art und wo auch immer, entfaltet. Handelt es sich dabei um Veranstaltungsräume in einem Gebäude, so beginnt und endet der Weg der Auftraggebenden am allgemeinen Eingang zu den Veranstaltungsräumen.
  6. Aus der Anwendung der bei sinnvollFÜHREN erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber sinnvollFÜHREN geltend gemacht werden.

§ 11 Geheimhaltung

  1. sinnvollFÜHREN verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Auftraggebenden, sowie zu Inhalten als auch zu Vorkommnissen während der Leistungserbringung – auch den persönlichen Bereich betreffend. Dies kann sinnvollFÜHREN allerdings nicht für die weiteren Teilnehmenden garantieren. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
  2. sinnvollFÜHREN ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen zur Leistungserbringung beauftragten Dritten entbunden. sinnvollFÜHREN hat die Schweigepflicht aber auf diese jedoch vollständig zu überbinden.
  3. Zu Trainings- und Weiterentwicklungszwecken werden innerhalb einer Super- und Intervision des sinnvollFÜHREN-Teams Begebenheiten bei der Leistungserbringung in anonymisierter Form besprochen.

§ 12 Datenschutz

  1. sinnvollFÜHREN ist berechtigt, erhaltene personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Auftraggebende leisten sinnvollFÜHREN Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderliche Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
  2. Es gilt die Datenschutzerklärung von sinnvollFÜHREN, verlautbart unter https://sinnvoll-fuehren.com/datenschutz/

§ 13 Force Majeure Klausel

  1. Im Falle höherer Gewalt kann der Verkäufer nicht für die ordnungsgemäße Funktion desWebshops garantieren.
  2. Unter höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbargewesen wären – außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters oder des Teilnehmers liegen.Zu solchen Ereignissen gehören auch: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten,Orkan soweit andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinenund Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit vonder WHO oder einer öffentlich-rechtlichen Organistion ausgerufen und auf ein Gefahrenniveauvon mindestens „mäßig“ gestuft wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, innere Unruhen,militärische oder widerrechtliche Machtergreifung, Behörden- und Regierungsanordnungen,Streiks und Aussperrungen, Brand, Kampfmittelbeseitigung oder ähnliches.
  3. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses kann die Funktionsweise des Webshops aufgrundäußerer Umstände eingeschränkt werden oder ausfallen. Ansprüche gegen den Verkäufer wegenfehlerhafter Übermittlung von Bestellungen (Abgabe eines Angebots) oder Zahlungsvorgängenführen während der Dauer des Ereignisses nicht zu Schadensersatzansprüchen gegenüber demVerkäufer. Käufer sind verpflichtet den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen zuinformieren, wenn eine Bestellung unbeantwortet und/oder unbearbeitet bleibt, die Käufer aberan der Bestellung festhalten wollen. Diese Information muss schriftlich per E-Mail oder Brieferfolgen, in jedem Fall auf die Weise, die sicherstellt, dass der Verkäufer dasInformationsschreiben erhält.
  4. Nach Erhalt der Information über die fehlerhafte oder fehlgeschlagene Bestellung setzt sich derVerkäufer mit dem Anbieter in Verbindung, um die Bestellung entweder zu bestätigen oder abzulehnen. Er kann jedoch aufgrund der unvorhersehbaren Ereignisse nicht garantieren, dass das Bestellte Produkt/die bestellten Produkte innerhalb der angegebenen Lieferzeit beim Kundeneintreffen. Sollte eine Lieferung innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses nichtmöglich sein, hat der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis inkl. Versandkosten zu erstatten, essei denn beide Parteien haben etwas anderes vereinbart. Es entstehen keine anderen Ersatz-oder Zahlungsansprüche gegenüber de Verkäufer.
  5. Die Einschränkungen des Abs. 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  6. Beide Parteien, Verkäufer wie auch Käufer, verpflichten sich, alles dafür zu tun, um zu einergütlichen Einigung zu kommen.

§ 14 Newsletter

  1. Als Auftraggebende stimmen Sie dem Erhalt des sinnvollFÜHREN E-Mail-Newsletters an die bekannt gegebene(n) E-Mail-Adresse(n) zu. Sollten sich die persönlichen Daten der Auftraggebenden geändert haben oder diese keine weiteren Zusendungen von sinnvollFÜHREN erhalten wollen, ist eine Abmeldung mittels des Links im Newsletter oder mittels Bekanntgabe per Email an office@sinnvoll-fuehren.com möglich.

§ 14 Referenz

  1. Die Auftraggebenden stimmen zu, dass deren Unternehmen durch sinnvollFÜHREN als Referenz, z.B. auf der Website und bei Verkaufsgesprächen, genannt werden darf.

Stand: 15. Februar 2024